Wie bei Heise-Online nachzulesen ist, betrifft die heimliche Durchsuchung von Daten Internet-User innerhalb Deutschlands. Wobei der große Unterschied darin besteht, daß der Beschuldigte über die Verdächtigung, bzw. Durchsuchung nicht informiert wird, und sich somit rechtlich nicht wehren kann.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind, wird quer durch alle politischen Lager diskutiert. Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung.
Schäuble bezeichnete es als unerlässlich, dass Strafverfolgungsbehörden eine verdeckte Online-Durchsuchung durchführen könnten.
“Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein”,
erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg.
Alle drei deutschen Nachrichtendienste, der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische ]…Abschirmdienst (MAD), sind nach Auffassung des Bundesinnenministeriums (BMI) befugt, “eine heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung” durchzuführen. Das beschied der Parlamentarische Innenstaatssekretär Peter Altmaier (CDU) dem grünen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wieland auf dessen schriftliche Anfrage…] weiter geht`s auf spiegel.de